Steinschleuder und das Waffengesetz
Rechtliche Einordnung von Steinschleudern
Der rechtliche Umgang mit Steinschleudern in Deutschland richtet sich nach dem Waffengesetz (WaffG) und dessen Anlagen.
Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung, sondern die konkrete Bauart der Schleuder.
Diese Seite stellt eine sachliche Darstellung der geltenden Rechtslage dar und ersetzt keine Rechtsberatung.
Präzisionsschleudern nach dem Waffengesetz
Nach dem deutschen Waffengesetz sind sogenannte Präzisionsschleudern verboten.
Verboten sind gemäß:
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Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nummer 1.3
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sowie Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.3.7
alle Präzisionsschleudern.
Was gilt als Präzisionsschleuder?
Als Präzisionsschleudern gelten Steinschleudern,
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die über Vorrichtungen zur Stabilisierung verfügen
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insbesondere Armstützen / Unterarmauflagen
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oder vergleichbare Konstruktionen, die die Ziel- und Trefferpräzision erhöhen
Diese Bauarten sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung verboten.

Auf dem obigen Bild ist eine sogenannte Präzisionsschleuder zu sehen. Eine Armstütze ist an dem Griff montiert und macht diese Steinschleuder in Deutschland verboten.
Rechtsfolgen bei verbotenen Schleudern
Für verbotene Präzisionsschleudern gilt:
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❌ Besitz ist verboten
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❌ Erwerb ist verboten
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❌ Herstellung ist verboten
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❌ Handel ist verboten
Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Erlaubte Steinschleudern
Steinschleudern ohne die oben genannten verbotenen Merkmale
(insbesondere ohne Armstütze oder vergleichbare Präzisionshilfen)
fallen nicht unter das Verbot der Präzisionsschleudern.
Der Besitz solcher Steinschleudern ist nach aktueller Gesetzeslage erlaubt.

Auf dem obigen Bild ist beispielhaft unsere HITX Alpha Clips zu sehen. Wir von HITX vertreibt ausschließlich 100% legale Steinschleudern, die nicht unter das Verbot von Präzisionsschleudern gemäß WaffG fallen.
Eine Übersicht unserer eigens konzipierten Modelle findest du hier:
→ Zu den HITX Steinschleudern
Verantwortung des Nutzers
Unabhängig von der Einordnung nach dem Waffengesetz gilt:
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Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den Umgang
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Gefährdendes Verhalten kann rechtlich relevant sein
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Schäden oder Verletzungen können zivil- und strafrechtliche Folgen haben
Eine Steinschleuder ist kein Spielzeug.
Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen basieren auf dem derzeit geltenden Waffengesetz (Januar 2026) inklusive der genannten Anlagen.
Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Maßgeblich sind stets:
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das aktuelle Gesetz
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die jeweils gültige Auslegung durch Behörden und Gerichte
Nächstes Thema im Lernpfad
Im nächsten Schritt geht es um die grundlegende Frage, was eine Zwille technisch wirklich ist und wie sie funktioniert.
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